Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie (WMR)
Bekanntermaßen erfüllen die einzelnen Räume einer Wohnung ihre Funktion (z.B. Wohnen, Erschließung, Abstellen etc.) unterschiedlich gut. Je nach ihrem Zuschnitt, der lichten Höhe usw. kann ihre Nutzbarkeit – oder besser ihr „Wohnwert“ – gegenüber durchschnittlich geeigneten Räumen stark eingeschränkt oder erweitert sein. Die Vorschriften der WoFlV erfassen nur wenige der bei Wohnungen sehr häufig auftretenden Grundflächenbesonderheiten. Daraus resultieren insbesondere bei Mietern und Vermietern oft Unsicherheiten, wie solche Besonderheiten korrekt und fair zu behandeln sind. Dann verlegt sich der mietrechtliche Streit meist von der eigentlichen Wohnfläche auf den Wohnwert d.h. letztlich auf den Mietwert der Wohnung.
Diese Fragen zum Mietwerteinfluss solcher Besonderheiten werden mit der Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie (WMR) der Sprengnetter Immobilienbewertung beantwortet.
In der WMR werden für alle häufig auftretenden Grundflächenbesonderheiten (Balkone, Terrassen, Loggien und Wintergärten, Hobbyräume, Durchgangsräume, unübliche Raumhöhen usw.) Wohnwertfaktoren zur sachgemäßen Anrechnung dieser Flächen bei der Mietwertermittlung vorgegeben. Damit werden die Regelungen der WoFlV vervollständigt und tiefergehend differenziert. Mietwertermittlungen werden objektiver und sicherer. Streitigkeiten über die Miethöhe können auf dieser Grundlage einfacher geklärt oder sogar von Vornherein vermieden werden.
Die Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie basiert auf der von Sprengnetter bereits 1985 veröffentlichten „Methodik der wohnwertabhängigen bzw. wertermittlungsrelevanten Wohnflächenberechnung“ und den damit gewonnenen Praxiserfahrungen. Zudem sind die vielfältigen Hinweise der Rechtsprechung zur Anrechnung von Grundflächenbesonderheiten auf die Wohnfläche in der WMR berücksichtigt.